Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

  • Entfernung hartnäckiger Beläge (z. B. Kaffee-, Nikotin- und Teebeläge)
  • Politur älterer, aber noch intakter Amalgam-Füllungen
  • Reinigung schwer zugänglicher Zahn- / Zahnersatzbereich
  • Intensivreinigung von implantologisch verankertem Zahnersatz
  • Schonende Belagsentfernung durch AIRFLOW-Pulverstrahlverfahren u. verschiedenen Polierpasten
  • Motivation und Instruktion der verschiedenen Hilfsmittel (Zahnbürste, Zahnseide, etc.)
  • Einbindung in ein Recallsystem

Der Zahnarzt und sein Team können heute viel mehr, als nur Zähne zu füllen, zu entfernen oder Zahnersatz anzufertigen! Die normale Behandlung umfasst neben einer Grunduntersuchung oft genug nur das Entfernen des Zahnsteins. Zahnstein muss hierbei als sogenannter harter Belag unterschieden werden von der Plaque, dem weichen Belag. Zahnstein selbst ist letztlich nichts anderes als der auskristallisierte Speichel. Er setzt sich bevorzugt an den unteren Schneidezähnen, aber auch an den oberen Seitenzähnen fest. Da dieser harte Belag aber zu einer vermehrten Besiedelung mit Bakterien führen kann, ist eine regelmäßige Entfernung dringend notwendig. Eine längere Verweildauer von Zahnstein auf den Zähnen führt immer zu einer Zahnfleischentzündung (Parodontose) und auch Karies. Daher wird die Entfernung in der Regel von allen Versicherungen übernommen, bzw. erstattet. Die Plaque hingegen, der weiche Belag also, besteht zum größten Teil aus Rückständen verschiedener Lebens- und Genussmittel und ist von Anfang an mit Bakterien besiedelt ! Raue Zahnoberflächen (hierzu zählen natürlich auch Zahnersatz-Oberflächen an Kronen/Prothesen und auch normale Füllungen) fördern diese Besiedelung mit harten und weichen Belägen beträchtlich.

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) leistet dementsprechend:

  • Herabsetzung des Parodontose-Risikos
  • Herabsetzung des Karies-Risikos
  • Herabsetzung des Risikos vorzeitigen Zahnersatz-Ausfalls (besonders bei implantatgetragenem Zahnersatz)
  • Aufhellung der Zähne durch Glättung und Politur
  • Dauerhafte Unterstützung von Patienten nach systematischer Parodontose-Behandlung
  • als sicherer Schutz vor Neuerkrankung

Wurde in der halbjährlichen Grunduntersuchung das Vorliegen einer Zahnfleischentzündung festgestellt, wird dem betroffenen Patient in einer sogenannten Vor-Behandlung der genaue Zusammenhang der für diese Krankheit verantwortlichen Gründe erläutert. Hierbei ist die PZR ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbehandlung und sorgt in der Regel schon zumindest für eine beginnende Gesundung des Zahnfleisches selbst.
Wie auch im Schwerpunkt Individuelle Prophylaxe erläutert, kann die PZR eine Motivation und Instruktion des Patienten enthalten, sowie eine regelmäßige Erhebung des für die Zahnfleischgesundheit wichtigen PSI-Codes:

PZR mit Motivation und Instruktion

Da die hier vorgestellten Leistungen nicht, bzw. die Erhebung des PSI-Codes nur alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, muss vor Behandlungsbeginn eine Privatvereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt getroffen werden. Hierin sind alle Maßnahmen gemäß der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ 2012) und Ärzte (GOÄ 96) berechnet, sodass keine Unklarheit darüber entstehen kann, was auf den Patienten zukommt.
Bei Privatpatienten (auch Beihlife) werden ebenfalls die entsprechenden Positionen der Gebührenordnungen der Zahnärzte (GOZ 2012) und Ärzte (GOÄ 96) aufwandsbezogen bewertet in Ansatz gebracht.