

Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen (CMD):
Schienentherapie und Funktionsanalyse
Leitsysmptome sind (u.a.):
- Knirschen, unklare Kopf- und Nackenschmerzen
- Knacken des Kiefergelenks
- Geräusche bei Unterkieferbewegungen
- Tinnitus (Ohrgeräusche)
Erkrankungen des menschlichen Kiefergelenks führen oft zu Beschwerdebildern, die zum Teil klar einzuordnen sind, zum Teil aber auch nicht sofort in einen direkten Zusammenhang mit den Zähnen und dem Kausystem in Verbindung gebracht werden. Dies sind vor allem Symptome, die nicht notwendigerweise mit Schmerzen verbunden sind, wie Ohrgeräusche (Tinitus), Geräusche bei Kieferbewegungen (Knacken, Reibegeräusche), limitierte Mundöffnung und auch das Knirschen, welches - oft nur im Schlaf vorkommend und vom Lebenspartner wahrgenommen - zu zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen führen kann.
Das gesamte Spektrum der Symptome und Behandlungstherapien wird heutzutage unter dem Fachbegriff Cranio-Mandibuläre-Dysfunktion (CMD) eingeordnet.
Hieraus lässt sich gut ableiten, dass es sich hierbei nach heutiger Auffassung um eine Kombination von Eigenschaften des Kiefergelenks (cranio-mandibulär) und Kaufunktion handelt, an der auch die Zähne und die Kaumuskulatur direkt beteiligt sind (Funktion und Dysfunktion).
Hamburger Schule
Wir untersuchen und behandeln unsere Patienten nach der "Hamburger Schule" nach Prof. Jakstat und Privat-Dozent Dr. Ahlers.
(Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)
Nach der Eingangsuntersuchung mit einem Kurzbefund folgt ein genau abgestimmtes Verfahren:

CMD Kurzbefund
Zunächst wird eine genaue körperliche Untersuchung der Kiefergelenke, der Zahnfunktion und der Kaumuskulatur durchgeführt.
Die Ergebnisse werden in einem besonderen Befundbogen dokumentiert und ausgewertet (computergestütztes Verfahren, die Diagnosen fällt aber der Zahnarzt selbst!). Diese Untersuchung bezeichnet man als Klinische Funktionsanalyse (FAL).
Falls diese Klinische Funktionsanalyse weitere Untersuchungen als notwendig erscheinen lässt, folgt nun eine genaue Analyse der Kiefergelenke und deren Funktionsweise. Dies ist mit Hilfe sogenannter Registrate möglich und wird als Instrumentelle Funktionsanalyse bezeichnet.
Wir bedienen uns hierbei eines Verfahrens/Registrates nach Prof. GERBER.
Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr genaue dreidimensionale Simulation der beim Patienten vorliegenden Kiefergelenksverhältnisse mit deren Auswirkung auf die Zähne in einem speziellen Gerät (Kondylator). Anhand dieser Simulation können nach Diagnosestellung auch die notwendigen Therapieschritte geplant und erläutert werden.
Es gibt mittlerweile auch sehr aufwändige elektronische, computergestützte Verfahren, die genaue Funktion der Zähne beim Kauen nachzuvollziehen und zu beurteilen, doch allen Verfahren (also auch bei dem von uns benutzten nach Prof. Gerber) gemeinsam ist die Zuordnung der Zähne / des Unterkiefers zu den Kiefergelenken. Nur dies ist eigentlich von Bedeutung.


Je nach Ergebnis der Untersuchungen erfolgt danach die Behandlung/Therapie:
Ein Beispiel hierfür ist eine Aufbissschiene aus Kunststoff, die der Patient über Wochen vor allem nachts tragen muss, um eine Linderung der Beschwerden zu erreichen.
Manchmal müssen auch weitreichendere Maßnahmen durchgeführt werden, z.B. Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), der nach einer genauen Analyse des Kiefergelenks angefertigt wird (gelenkorientierter Zahnersatz).
Der Zahnarzt kann nach einem Registrat auch eine Fehlfunktion eines bereits getragenen Zahnersatzes oder aber die Bisssituation an den Zähnen selbst korrigieren. Dies setzt jedoch immer eine entsprechende Voruntersuchung (Klinische und Instrumentelle Funktionsanalyse) voraus.
In diesem gesamten Bereich wird für die Patienten Gesetzlicher Versicherungen leider nur die bereits erwähnte Aufbissschiene von der Versicherung übernommen, sowie eventuell nötige Verschreibungen an Schmerzmitteln/Entzündungshemmern.
Alle anderen Leistungen (Klinische und Instrumentelle Funktionsanalyse, Bissveränderungen und/oder spezielle Aufbissschienen zur weiteren Veränderung des eventuell falschen Bisses) werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ 96) in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich erhalten unsere Patienten vor Behandlungsbeginn eine möglichst genaue Kostenaufstellung (Heil- und Kostenplan), sodass keine unliebsamen Überraschungen drohen.
Beihilfeberechtigte Privatpatienten können ebenfalls auf Wunsch einen Heil- und Kostenplan erhalten.