GEGENDARSTELLUNG: Neue Gebührenordnung ab 01.01.2004


WR 07.02.2004

Die hierzu gehörenden Richtlinien sind erheblich verschärft worden:

  • "Die endodontische Behandlung (Wurzelbehandlung) von Molaren (Backenzähne) ist aus zahnmedizinischer Sicht kritisch zu beurteilen."
  • "Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis, bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind."
  • "Medikamentöse Einlagen (...) sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt."
  • "Bei kombiniert parodontalen und endodontischen Läsionen ist die Erhaltung der Zähne (...) kritisch zu prüfen."
  • "Eine Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist in der Regel angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird, der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird."

Damit sind einige wichtige Dinge genannt, die eine Wurzelbehandlung durchaus von der Behandlung innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung ausschließen. Sie erhalten von uns in jedem Fall zuerst eine schmerzlindernde Behandlung. Danach erfolgt eine übersichtliche Beratung über die bei Ihnen vorliegende Situation und entsprechend eine Kostenaufstellung, falls dieser Fall eintreten sollte.

Glauben Sie, dass ein(e) Krankenkassen-Verwaltungsangestellte(r) so komplexe medizinische Sachverhalte, wie oben beschrieben, beurteilen kann?
Soll hier für für viel Geld die Meinung eines Gutachters eingeholt werden?
Haben Sie kein Vertrauen mehr zu uns?

Im Übrigen gilt für die gesamte Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung:
"Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bestimmt der Zahnarzt nach entsprechender Aufklärung und unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen. (...) Das Maß des medizinisch notwendigen darf nicht überschritten werden."